Tervanol Wundbalsam ist ein rindengraues Wundverschlussmittel zum Einsatz an Obst und Ziergehölzen und im Öffentlichen Grün. Es ist geeignet für alle Wunden, die durch Auslichten, Frost, Wildverbiss oder durch baumchirurgische Maßnahmen entstanden sind. Der angetrocknete Belag bildet eine künstliche Rinde, die Fäulniserreger abhält und die Überwallung fördert, insbesondere wenn während der Vegetationsruhe geschnitten wird. Tervanol tropft nicht und bildet nach dem Antrocknen einen gleichmäßigen, haltbaren und unauffälligen Belag. Auch bei leichtem Frost bis -2°C einsetzbar. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen Schadorganismus/Zweck - Kulturart/Objekt - Wundbehandlung, Wundverschluss und Veredelung - Obstgehölze, Ziergehölze
Packungsinhalt: 250 g-Pinseltube
Anwendung: Januar bis Dezember
Anwendung
Obst- und Ziergehölze Zur Wundbehandlung an Kernobst, Steinobst und Ziergehölzen sowie an Bäumen und Sträuchern. Wunde reinigen und Wundränder mit scharfem Messer glatt schneiden. Krebswunden bis zum gesunden Holz ausschneiden. Die sauber ausgeschnittenen Wunden mit einem Pinsel 1-2 cm über den Wundrand hinaus satt einstreichen. Anwendungstechnik Tervanol Wundbalsam ist gebrauchsfertig und tropft nicht ab. Bei kühler Witterung ggf. aufrühren zur leichteren Verarbeitung. Der dünnflüssige Zustand baut sich nach einiger Zeit wieder ab, so dass Tervanol Wundbalsam wieder pastös wird (Thixotropie-Effekt). Tervanol Wundbalsam sollte nur bei trockenem Wetter auf gut abgetrocknetem Holz angewendet werden. Es kann auch bei leichtem Frost (bis -2°C) jedoch nicht bei Regen eingesetzt werden. Reinigung Pinsel nach Gebrauch mit warmem Wasser auswaschen. Flecken auf Kleidung mit warmem Wasser sofort entfernen. Wartezeit Obstgehölze: die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Ziergehölze ohne Bedeutung
Umweltverhalten
Bienen Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung des Mittels werden Bienen nicht gefährdet. Nützlinge Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
Gewässer/Grundwasser Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.
Hinweise für den sicheren Umgang
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwenderschutz Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Sonstige gesundheitsbezogene Sicherheitsratschläge: keine.
Einstufung GefStoffV Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. — Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.