Beseitigt rasch und sicher Unkraut-Aufwuchs einschließlich ausdauernder Wurzelunkräuter wie Disteln, Löwenzahn und Quecke. Zur Unkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen, zur Kulturvorbereitung vor der Neusansaat von z.B. Blumenbeeten oder zur Beseitigung alter Rasenflächen vor der Neuanlage und unter Obstbäumen. Wird über die Blätter in die Wurzel transportiert und wirkt umso besser, je wüchsiger das Unkraut ist. Schafft im Boden kein herbizides Depot, so dass nach dem Einsatz unmittelbar gepflanzt oder gesät werden kann.
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen
Schadorganismus/Zweck - Kulturart/Objekt:
Einkeimblättrige Unkräuter und Zweiblättrige Unkräuter - Wege und Plätze mit Holzgewächsen (ab Pflanzjahr), Kernobst, Steinobst (ab Pflanzjahr), Zierpflanzen, Rasen
Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse - Ziergehölze (ab Pflanzjahr)
Packungsinhalt:
50 ml-Flasche für 100 m² mit Dosierpipette
Anwendung: April bis Oktober
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Anwendung
Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Freiland) Gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter 5 ml/10 m2 spritzen in 200 - 400 ml Wasser mit Abschirmung, Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode, ab Pflanzjahr, max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.
Wichtiger Hinweis:
Keine gepflasterten asphaltierten Flächen und Flächen mit Kanalisationsanschluss/Regenwasserkanal behandeln.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Obstbäume (Freiland)
Kernobst
Gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter 5 ml/10 m2 spritzen in 200 – 400 ml Wasser, Anwendungszeitpunkt: im Frühjahr oder Sommer ab Pflanzjahr, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Steinobst
Gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter 5 ml/10 m2 spritzen in 200 - 400 ml Wasser, Anwendungszeitpunkt: im Frühjahr bis Ende Mai ab Pflanzjahr, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Wichtiger Hinweis:
Grüne Pflanzenteile (Blätter, Triebe, grüne Rinde) der Obstbäume dürfen auf keinen Fall direkt oder durch Abdrift getroffen werden.
Zierpflanzen (Freiland)
Gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter 5 ml/10 m2 spritzen in 200 – 400 ml/m2 Wasser, Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetation bzw. vor Kulturbeginn, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Ziergehölze (Freiland)
Gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse 0,3 ml/m2 spritzen in 20 – 40 ml/m2 Wasser mit Spritzschirm, Anwendungszeitpunkt: Mai bis Juni, ab Pflanzjahr, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr ab mindestens 15 cm Unkrauthöhe.
Ziergehölze (ausgenommen Douglasie, Lärche; Freiland)
Gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse 0,3 ml/m2 spritzen in 20 – 40 ml/m2 Wasser mit Spritzschirm, Anwendungszeitpunkt: September bis November, nach Abschluss des Kulturpflanzenwachstums, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Rasen (Freiland)
Zur Beseitigung von Bewuchs zur Kulturvorbereitung, z.B. alte Grasnarbe, zur Erleichterung der Rasenneueinsaat mit nachfolgen-dem Umbruch
Gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter 0,4 ml/m2 in 20 – 40 ml/m2 Wasser spritzen, Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetation, vor der Saat, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder als Futter noch als Einstreu bei der Kleintierhaltung verwenden.
Wichtiger Hinweis (Zierpflanzen, Rasen):
Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. Behandlung beseitigt alte Grasnarben bzw. Pflanzenbewuchs. Deshalb nicht zur flächenhaften Spritzung einsetzen, wenn nur Rasenunkräuter oder Unkraut zwischen Zierpflanzen beseitigt werden sollen! Die Bodenbearbeitung kann nach Wirkungseintritt (ca. zwei Wochen) erfolgen.
Wirkungsspektrum
Gute Wirkung gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter (Ungräser) einschließlich mehrjähriger Arten wie z.B. Brennnesseln, Disteln, Löwenzahn, Schachtelhalm, Taubnessel, Vogelmiere, Wegerich, Rispengras, Quecke. Nicht ausreichende Wirkung gegen: Giersch (Dreiblatt), Mauerpfeffer und Salbeigamander, Acker- und Sumpfschachtelhalm.
Pflanzenverträglichkeit
Glyfos Unkraut-Frei darf nicht mit Kulturpflanzen in Kontakt kommen.
Anwendungstechnik
Ansetzen der Spritzbrühe
Glyfos Unkraut-Frei wird der erforderlichen Wassermenge zugegeben. Zur Unkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzen ist das Mittel wie folgt zu dosieren (packungsabhängig):
mit Dosierpipette
1 Pipettenfüllung zu 0,5 ml in 40 ml Wasser reichen aus zur Behandlung von ca. 1 m2.
mit Dosierbecher
1 Dosierbecherfüllung zu 25 ml in 2 l Wasser reichen aus zur Behandlung von 50 m2.
Dosiertabelle für das Ansetzen von Spritzbrühen:
Wege und Plätze: Glyfos 12,5 ml + Wasser 1 l = ausreichend für 25 m²
Glyfos 62,5 ml + Wasser 5 l = ausreichend für 125 m²
Kernobst: Glyfos 12,5 ml + Wasser 1 l = ausreichend für 25 m²
Steinobst: Glyfos 62,5 ml + Wasser 5 l = ausreichend für 125 m²
Zierpflanzen: Glyfos 12,5 ml + Wasser 1 l = ausreichend für 25 m²
Glyfos 62,5 + Wasser 5 l = ausreichend für 125 m²
Ziergehölze: Glyfos 7,5 ml + Wasser 1 l = ausreichend für 25 m²
Glyfos 37,5 ml + Wasser 5 l = ausreichend für 125 m²
Rasen: Glyfos 10 ml + Wasser 1 l = ausreichend für 25 m²
Glyfos 50 ml + Wasser 5 l = ausreichend für 125 m²
Ausbringungstechnik
Die Unkrautpflanze muss gut benetzt werden. Grüne Pflanzenteile von Nutzpflanzen dürfen weder direkt noch indirekt (Abdrift) durch die Spritzbrühe getroffen werden. Auf benachbarte Kulturen und Pflanzenbestände achten. Ggf Spritzschirm verwenden. Der Einsatz während der gesamten Vegetationsperiode ist möglich. Ideale Tagestemperatur für die Anwendung: 15-25 °C. Kurze Nachtfröste bis -3 °C beeinträchtigen die Wirkung nicht. Die volle Wirkung setzt nach 10-14 Tagen ein. Boden erst nach deutlich sichtbarem Wirkungseintritt bearbeiten.
Regenbeständigkeit:
Einjährige Gräser: 2 Stunden nach der Anwendung; breitblättrige und mehrjährige Unkräuter: 6 Stunden nach der Anwendung.
Nachbau
Alle Kulturen können ohne Einschränkung in kürzester Zeit nach dem Einsatz von Glyfos Unkraut-Frei nachgebaut werden.
Wartezeit
Wege und Plätze, Zierpflanzen, Ziergehölze
Rasen ohne Bedeutung (N)
Kernobst, Steinobst 42 Tage
Umweltverhalten
Bienen
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwand-menge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft.
Nützlinge
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trechus quadristriatus (Lauf käfer) eingestuft. (NN168)
Fische
Das Mittel ist fischgiftig.
Algen
Das Mittel ist giftig für Algen.
Wasserpflanzen
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Gewässer/Grundwasser
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Bitte beachten Sie die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).
Hinweise für den sicheren Umgang
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwenderschutz
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Einstufung GefStoffV
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.