Packungsinhalt: 300 g-Dose
Anwendung: März bis November
Anwendung
Obstbau Erdbeeren (Freiland) Gegen Nacktschnecken in Erdbeeren 80 g/100 m2 Nach Befallsbeginn im Köderverfahren, bei Bedarf gleichmäßig zwischen die Kulturpflanzen streuen; max. 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Die Aufwandmenge entspricht ca. 40 Granulatkörnern je m2. Gemüsebau Kohlgemüse und Salate Gegen Nacktschnecken (Freiland)80 g/100 m2. Bei Kohlgemüse (Blumenkohl, Brokkoli, Chinakohl, Grünkohl, Kohlrabi, Rosenkohl, Rotkohl, Weißkohl, Wirsing) und Salat (Kopfsalat, Endivie, Bindesalat, Schnitt- und Pflücksalat, Zuckerhutsalat) im Freiland nach Befallsbeginn im Köderverfahren, bei Bedarf gleichmäßig zwischen die Kulturpflanzen streuen; max. 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Die Aufwandmenge entspricht ca. 40 Granulatkörnern je m2. Zierpflanzenbau (Freiland und Gewächshaus) Gegen Nacktschnecken 80 g/100 m2 Im Freiland und unter Glas nach Befallsbeginn im Köderverfahren, bei Bedarf gleichmäßig über den Bestand streuen; max. 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Die Aufwandmenge entspricht ca. 40 Granulatkörnern je m2.
Anwendungstechnik Ausbringungstechnik Granulat gleichmäßig zwischen die Reihen streuen.
Wartezeit Obst und Gemüse: die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Zierpflanzen ohne Bedeutung
Umweltverhalten Bienen Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet . Nützlinge Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pardosa agrestis (Wolfsspinne) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer)Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft. Haustiere In bewohnten Gebieten nur anwenden, wenn Haustiere ferngehalten werden können. Keinesfalls in Häufchen auslegen.
Hinweis: Pro Limax Schneckenkorn ist durch einen Zusatzstoff (Repellent) vor dem Verzehr durch andere Tiere weitgehend geschützt. Gewässer/Grundwasser Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen
Hinweise für den sicheren Umgang
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwenderschutz
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Einstufung GefStoffV Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Enthält Paraformaldehyd. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Chloracetamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.