Dr. Stähler Pyreth Natur Insektizid 100 ml

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Dr. Stähler Pyreth Natur Insektizid 100 ml
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Art.Nr.: 4435
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Pyreth Natur-Insektizid wirkt gegen saugende und beißende Insekten an Zierpflanzen, gegen Blattläuse in Gemüse (Kohlrabi) und Kernobst (ausg. Mehlige Apfelblattlaus) sowie in Kartoffeln gegen Kartoffelkäfer. Es enthält einen Blütenextrakt aus einer kenianischen Margeriten-Art, der Pyrethrum-Pflanze. Diese natürlichen Wirkstoffe werden verstärkt durch einen weiteren natürlichen Wirkstoff auf Rapsöl-Basis. Unter dem Einfluss des Sonnenlichtes werden die Wirkstoffe rasch abgebaut.

 

Packungsgröße:
100 ml-Flasche mit Meßbecher


Anwendung: April bis September

Bitte vor der Anwendung die komplette Gebrauchsanweisung durchlesen !

 


Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anweundungsgebiete und Anwendungsbestimmungen
Schadorganismus/Zweck - Kulturart/Objekt
- saugende Insekten - Zierpflanzen
- Schild-, Woll- und Schmierläuse - Zierpflanzen
- Mottenschildläuse (Weiße Fliege) - Zierpflanzen
- Spinnmilben - Zierpflanzen
- Blattläuse (ausg. Mehlige Apfelblattlaus) - Kernobst
- Blattläuse - Gemüse (Kohlrabi)
- Kartoffelkäfer - Kartoffeln

Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
Bei der Anwendung gegen saugende Insekten in Zierpflanzen (Freiland, Pflanzenhöhe bis 50 cm) sowie gegen Blattläuse in Kohlrabi gilt:
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Bei der Anwendung gegen Kartoffelkäfer in Kartoffeln und Blattläuse in Kernobst sowie gegen saugende Insekten in Zierpflanzen (Freiland) gilt: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich Wasser führende, aber ein-schließlich periodisch Wasser führender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Anwendungstechnik
Pyreth Natur-Insektizid in den halb mit Wasser gefüllten Spritzbehälter geben, dann Restmenge Wasser zugeben und gründlich umrühren. Pflanzen gründlich von allen Seiten (auch unter den Blättern) tropfnass einsprühen. Brühemenge restlos ausbringen.
Wartezeit
Kartoffeln (Freiland) 3 Tage
Kohlrabi (Freiland) 3 Tage
Kernobst (Freiland) 3 Tage
Zierpflanzen ohne Bedeutung

 

 

Umweltverhalten

 

Bienen

Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft . Schlupfwespen frühestens eine Woche nach der letzten Anwendung ausbringen.

 

Nützlinge

Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft. 

 

Fische

Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

 

Gewässer/Grundwasser

Bitte beachten Sie die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).
 

 

 

Hinweise für den sicheren Umgang
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. 

Anwenderschutz
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

 

Einstufung GefStoffV

Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Berührung mit der Haut vermeiden.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden


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